Geschäftsbedingungen

KRAFTFAHRZEUG EINSTELLBEDINGUNGEN

1.Mietvertrag
Mit der Annahme des Parkscheins und/oder mit Einfahren in die öffentliche Parkgarage oder Parkfläche oder das von uns gemietete 
Freigelände kommt zwischen der Firma Parkservice Wittmann und dem Mieter ein
Mietvertrag über einen Stellplatz für einen PKW zu den hier genannten Bedingungen zustande. Der Mieter
erklärt mit der Annahme des Parkscheins oder mit Einfahren in die Parkgarage oder Parkfläche oder das 
Freigelände sein Einverständnis mit der Geltung der vorliegenden Kfz-Einstellbedingungen, die er auch
durch Aushang zur Kenntnis genommen hat. Weder Bewachung noch Verwahrung ist Gegenstand dieses
Vertrages. Firma Parkservice Wittmann übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für
die vom Mieter eingebrachten Sachen. Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.

2.Benutzungsbestimmungen für die Parkgarage, Parkfläche und dem Freigelände
2.1 In der öffentlichen Parkgarage oder Parkfläche sowie dem Freigelände gelten die Bestimmungen der StVO
entsprechend, soweit nicht nachstehend Sonderregelungen bestimmt werden. Der Mieter hat die
Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten sowie die Anweisungen der
Mitarbeiter der Firma Parkservice Wittmann zu befolgen. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der
markierten Stellplätze abgestellt werden. Firma Parkservice Wittmann ist berechtigt außerhalb dieser
Flächen, insbesondere auf den Verkehrsflächen geparkte Kfz kostenpflichtig zu entfernen.
2.2 Die Öffnungszeiten richten sich nach Ihrem Abflug bzw. nach Ihrer Ankunft.
2.3 Um die Logistische Herausforderung des Parken der Kundenfahrzeuge zu bewerkstelligen, werden wir ihr Fahrzeug 1-2 Tage zwischenparken bei Ankunft am Terminal ohne Aufschlag beim Kunden.
2.4 Wir werden ihr Kraftfahrzeug nur zum Parken und eventuellen Umsetzten bewegen, zwischen den öffentliche Parkgarage oder Parkfläche oder das von uns gemietete Freigelände.

3.Sicherheitsvorschriften
3.1 Die im öffentlichen Straßenverkehr geltenden Bestimmungen werden auf den Verkehr in der
Parkgarage und auf der umzäunten Freifläche angewandt und sind zu beachten
3.2 In der Parkgarage sowie auf der Freifläche darf nur Schritttempo gefahren werden.
3.3 In der Parkgarage ist nicht gestattet:
a) das Rauchen und die Verwendung von Feuer, sowie das Betanken von Fahrzeugen
b) die Lagerung von Sachen jeglicher Art ( insbesondere von Reifen, Fahrrädern usw )von
Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern,
c) das Ausprobieren oder Laufen lassen des Motors im Stand
d) das Abstellen von Fahrzeugen mit undichten Tank oder Motor,
e) der Aufenthalt unberechtigter Personen (u.a Skateboard-Fahrer, Inline-Skater etc.)
f) der Aufenthalt über die Zeit des reinen Abstellvorgangs oder Abholvorgang hinaus.
3.4 Auf den Abstellplätzen, Fahrspuren und Verkehrsflächen der Parkgarage sowie auf den Ein- und
Ausfahrtsrampen ist es untersagt, Fahrzeuge zu reparieren, zu waschen, innen zu
reinigen, Betriebsstoffe abzulassen sowie Verunreinigungen jeglicher Art zu verursachen.
3.5 Das Verteilen von Prospekten, Werbemitteln o.ä ist in der Parkgarage verboten bei
Zuwiderhandlung wird der Reinigungsaufwand im Wege des Schadensersatzes in Rechnung
gestellt.

4.Mietpreis/Einstelldauer
4.1 Der Mietpreis bemisst sich nach der aushängenden, jeweils gültigen Parkgebühren-Preisliste.
4.2 Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten gegen Rückgabe des
Parkscheins und Bezahlung der Parkgebühr abgeholt werden. Soweit der Mieter sein
Fahrzeug außerhalb dieser Öffnungszeiten aus der Parkgarage oder Parkfläche ausfahren will, sind die
Kosten die durch diese Sonderöffnungsmaßnahme entstehenden (Zeitaufwand,
Kilometergeld, etc.) vom Mieter zu entrichten. Diese Kosten sind sofort bei der Abholung des
Kfz zur Zahlung fällig und zahlbar.
4.3 Die Höchsteinstelldauer beträgt 4 Wochen, sofern nicht im Einzelfall eine schriftliche
Sondervereinbarung getroffen wird.

5.Haftung von Firma Parkservice Wittmann
Firma Parkservice Wittmann haftet nur für Schäden, die nachweislich von ihr bzw. von ihren
Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Mieter ist verpflichtet, derartige
Schäden unverzüglich der Firma Parkservice Wittmann schriftlich bekannt zu geben. Offensichtliche
Schäden sind noch vor Verlassen des Terminals beim Personal anzuzeigen, bzw. zu melden.
Firma Parkservice Wittmann schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Mieter oder
sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen, Vernichtung oder
Diebstahl des eingestellten Kfz oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus den Kfz (z.B.
Autoradio, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung,
Sportausrüstung und ähnlichen) oder auf bzw. an dem Kfz befestigter Sachen.

6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine
Begleitperson der Firma Parkservice Wittmann oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Er ist
verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen der Parkgarage oder der
Freifläche an der Firma Parkservice Wittmann zu melden. Außerdem haftet der Mieter für
Verunreinigungen der Parkgarage, oder der Freifläche die er schuldhaft herbeiführt.

7.Pfandrecht/Zurückbehaltungsrecht/Verwertung
7.1 Der Firma Parkservice Wittmann steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein
Zurückbehaltungsrecht und gesetzliches Pfandrecht an den eingestellten Kfz des Mieters zu.
7.2 Der Firma Parkservice Wittmann ist auch berechtigt, Fahrzeuge oder Anhänger ohne amtliches
Kennzeichen nach Ablauf der Höchsteinstelldauer zu veräußern oder zu versteigern. Sofern der Mieter/Fahrzeughalter Der Firma Parkservice Wittmann bekannt ist, wird er eine Woche vor Verwertung
des Kfz hiervon benachrichtigt.
Dem Mieter/Fahrzeughalter wird der Erlös abzüglich der entstanden Kosten und des bis zum
Zeitpunkt des Entfernens des Kfz angefallenen Mietzins zur Verfügung gestellt. Macht der
Mieter/Fahrzeughalter seinen Anspruch auf den Erlös nicht innerhalb eines Jahres nach
Verkauf oder Versteigerung geltend, fällt der Erlös Der Firma Parkservice Wittmann zu.

Stand: Juli 2016  Parkservice Wittmann